Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Bekanntmachung, die Ertheilung von Auswanderungs-Consensen betreffend, vom 27.Mai 1845 Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen Bei den Anträgen auf Ertheilung von Auswanderungs-Consensen ist die gleichzeitige Beibringung einer Bescheinigung der competenten Behörde des künftigen Wohnorts des Auswandernden, dass bei dessen Aufnahme in den jenseitigen Unterthanen-Verband nichts zu erinnern, solche vielmehr für den Fall der Erlangung eines Auswanderungs-Consenses gestattet sey, erforderlich. Detmold, den 27. Mai 1845 Fürstlich Lippische Regierung. |