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 Der Genealogische Abend 

Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V.

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Bekanntmachung, die Ertheilung von Auswanderungs-Consensen betreffend, vom 27.Mai 1845

Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen

Bei den Anträgen auf Ertheilung von Auswanderungs-Consensen ist die gleichzeitige Beibringung einer Bescheinigung der competenten Behörde des künftigen Wohnorts des Auswandernden, dass bei dessen Aufnahme in den jenseitigen Unterthanen-Verband nichts zu erinnern, solche vielmehr für den Fall der Erlangung eines Auswanderungs-Consenses gestattet sey, erforderlich.
Die Obrigkeiten werden hierauf aufmerksam gemacht, um dieses Erforderniß bei den Auswanderungs-Anträgen zu beachten und dadurch Aufenthalt zu vermeiden.

Detmold, den 27. Mai 1845

Fürstlich Lippische Regierung.
W. A. Eschenburg

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