Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Bekanntmachung, den Verkauf von Fahrbillets zur Weiterbeförderung von Auswanderern nach Amerika von dem überseeischen Landungsplatze nach dem Bestimmungsorte im Innern betreffend, vom 30. Mai 1854Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen Nach einer Benachrichtigung des Senats der freien Hansestadt Bremen sind schon seit längerer Zeit Agenten nordmerikanischer Compagnien und Geschäftsleute bemüht, denjenigen, welche über See auszuwandern beabsichtigen, Fahrbillets zur Weiterbeförderung von dem überseeischen Landungsplatze nach dem weiteren Bestimmungsorte im Innern, sei es auf Eisenbahnen, Fluß-Dampfschiffen oder Canalbooten, Deutschland zu verhandeln. Die Erfahrung hat gelehrt, dass der Ankauf solcher Fahrbillets für die Auswanderer mit den mannigfachsten Unzuträglichkeiten verbunden ist. Dieselben werden daher vor deren Ankauf gewarnt und wird ihnen dagegen empfohlen, in Newyork, Neuorleans, Baltimore und Phildadelphia sich ausschließlich des unentgeltlichen Rathes der Agenten der Deutschen Gesellschaften wegen ihrer Weiterbeförderung zu bedienen. Den im hiesigen Lande concessionierten Agenten für die Beförderung von Auswanderern wird der Handel mit derartigen Fahrbillets unter Androhung einer Strafe von 1 Rthl. bis 5 Rthl. hierdurch untersagt. Detmold, den 3o. Mai 1854 Fürstlich Lippische Regierung. Lippische Landesverordnung Band 11 Seite 205 - 206 |