Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Extract aus der Verordnung wegen der Collectanten und Bettler von 1764Abschrift: Wolfgang Bechtel Detmold Unser gnädiger Wille und ernstlicher Befehl, daß vor allen Dingen eine jede Stadt, Flecken, Amt und Kirchspiel, seine Arme, so sich darinen befinden, verpflegen, und keinem Bettler verstattet seyn soll, außer solchem Orte, wo er eingepfarret ist, zu betteln, zu welchem Ende denn die Pastores Loci hiedurch angewiesen werden, mit Hülfe deren Beamten ein ordentliches Verzeichnis derer wahren Armen zu machen, und die gesammelte Almosen wöchentlich unter dieselbigen auszutheilen. Sollten aber solche nicht hinreichend seyn, und die wirkliche Arme von denen Almosen in den nächst gelegenen Städten ihren Unterhalt suchen müssen: so soll ihnen dieses zwar, jedoch nicht anders verstattet und ihnen etwas gereicht werden, als wenn sie von dem Kirchspiels-Geistlichen und Beamten ein beglaubtes Attestat desfalls vorzeigen könnten, worinnen nicht allein der Name und die Umstände der Person, der solches ertheilet wird, benennet, sondern auch, zu Vermeidung alles Unterschleifes, deren Alter, Statur und sonstige äußerliche Kennzeichen ausgedruckt werden. Gegeben auf unserm Residenz-Schloß Detmold den 22.März 1764 |