Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Verordnung wegen der Einlieger, Hoppenplöcker und Kleinkötter von 1658Abschrift: Harald Deppe Bad Salzuflen Wir Herman Adolph, Graf und Edler Herr zur Lippe… fügen unseren Drosten, Beamten und allen auf Lande wohnenden Unterthanen samt und sonders hiermit gnädig zu wissen, was Gestalt Wir in Erfahrung gebracht, dass die Kleinkötter, Hoppenplöcker, Hüßler und andere so vor diesem keine Pferde gehabt und gehalten, nunmehro Pferde zugelegt, von denselben aber Uns ganz und gar keine Dienste prästiret und geleistet werden; gleich wir nun solches nicht allein Unsern andern Unterthanen, so mit ihren Pferden ihre Dienste Uns abzustatten schuldig, sondern auch denen, so Hude und Weide haben, zu nicht geringem Nachtheil und consequenter zu Unserm sonderbaren Besten dasselbe nicht gereicht, und Wir dahero eine Aenderung deswegen zu machen für nöthig befunden; also befahlen Wir hiermit gnädig ernstlich und einem jeden bei Poen 10 Goldfl. Dass vorbenannte Kleinkötter, Hoppenplöcker, Hüßler und andere, so vor diesem keine Pferede gehalten, stündlich ihre Pferde abschaffen, sich in diesem passu der Policei-Ordnung gemäß verhalten, und wie von Alters gebräuchlich ihrer Nahrung bedienen sollen; gleichfals demandiren Wir Unsern Drosten und Beamten hiermit ernstlich, dass sie diejenigen, so mit Abschaffung ihrer Pferde sich säumhaft erweisen, und also diesem Unsern Befehl nicht gehorsamlich geleben würden, dazu ernstlich anhalte, auch sonsten zu Anzahlung der verwirkten Strafe compelliren sollen, dem ein jeder wird wissen gehorsmlich anzukommen, und sich selbsten für Schaden zu hüten. Abschrift aus : Landesverordnung der Grafschaft Lippe. Erster Band, Seite 421 |