Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Verordnung wegen des Flachsrottens in fließenden Wassern von 1670Abschrift: Wolfgang Bechtel Detmold Wir Simon Henrich, Graf und Edler Herr zur Lippe ec. Fügen hiemit männiglich zu wissen, demnach die Flachszeit herannahet und die Leute sich zu unterstehen pflegen, das Flachs in die fließende Wässer zu legen, oder dero Behuf gar darin zu zäunen, ein solches aber zu sonderbarem Verderb der Fischereien gereichet, so wird auf spezial gnädigen Befehl des Hochgebornen unsers gnädigen Grafen und Herrn allen und jeden Eingesessenen und dieses Kirchspiels Angehörigen sowol in der Stadt als auch auf dem platten Lande bei Vermeidung unsrer höchsten Ungnade und unausbleiblichen ernsten Bestrafung hiemit anbefohlen, des Flachsröthens in dem fließenden Wasser sich ganz und zumal zu enthalten, oder bei erspürender Contravention schwerer Bestrafung zu gewärtigen. Darnach ein jeder sich gehorsamlich zu achten hat. Gegeben Detmold den 10.Jul. 1670 |