Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Extract aus der Hebammen Ordnung von 1772Abschrift: Wolfgang Bechtel Detmold Endlich ist Landesherrlich mit Beistimmung löblicher Stände gnädigst verordnet, dass zu Bestreitung der außerordentlich aufzubringenden Kosten dieser Einrichtung (des Land-Hebammen-Instituts) damit der Beitrag allgemein geschehe, von jedem zu copulirenden Ehepaare auf folgende Art die Gabe dazu geschehe als:
Welche dann die Prediger bei jeder Copulation einzunehmen und vierteljährig mit einer specifiquen Designation dem Consistorio einzusenden haben. Detmold den 2.Jan. 1772 Gräfl. Lipp. Consistorium das. |