Die der Consistorial - Verordnung wegen Einrichtung der Mortalitäts -
Listen von 1789 beigefügten Erläuterungen.
Abschrift: Wolfgang Bechtel Detmold
Nr.I. Todgeborne Kinder
Hierher gehören alle neugebornen Kinder, mit welchen die Mutter über dreißig Wochen schwanger gewesen und die entweder erst während der Ausgeburt oder schon vor derselben verstorben sind. Kinder, womit die Mutter noch keine dreißig Wochen schwanger gewesen, sind unzeitige, nicht lebensfähige Geburten oder Abortus und dürfen hier nicht aufgenommen werden.
Nr.II. Wochenkinder
Unter diese Rubrik werden alle Kinder gebracht, die in den ersten sechs Wochen ihres Lebens sterben, die Krankheit sey welche sie wolle, Schürken oder andere Zufälle.
Nr.III. An Zähnen und Kinderschürken
Wenn die Kinder an der Zahnarbeit sterben, so ist ihr Tod insgemein mit Zuckungen oder Schürken vergesellschaftet; doch können die Kinder auch an Schürken sterben, ohne daß die Zahnarbeit mit im Spiele wäre z.E. von Säure im Magen und Gedärmen, von Würmern, von Verstopfung, von übermäßigem Erbrechen oder Durchfällen, von Mißbrauch schlafmachen-der Mittel z.E. Theriak oder Mithridat, von Unreinlichkeit u.s.w.; weil dies aber für Leute die keine Aerzte sind, schwer zu bestimmen ist, so sind beide Krankheiten hier zusammengestellt worden. Jedoch muß man genaue Obacht haben, daß man Kinder, die zwar mit Schürken gestorben sind, wo aber die Zuckungen oder die Schürken blos Zufall einer andern Krankheit waren, oder erst im Augenblick des Todes darzu schlugen, z.E. in Pocken, Masern, Scharlachfieber, Keichhusten und in Stickflüssen, nicht unter diese, sondern unter die Rubrik der Hauptkrankheit bringe.
Nr.IV. An ächten Pocken oder Blattern.
Diese Rubrik bedarf wohl keiner andern Erläuterung, als daß man Kinder, die entweder während des Ausbruchs der Pocken oder in der Folge der Krankheit mit Zuckungen oder Schürken sterben, nicht unter die Rubrik Nr.III sondern hieher bringe.
Nr.V. An Masern und Rötheln
Die Masern oder Rötheln sind eine ziemlich bekannte Krankheit, die epidemisch und mit Fieber, das heißt mit Frost, Hitze, Durst, geschwindem Puls u.s.w. vergesellschaftet ist. Die Masern brechen wie kleine runde Flecken aus, die fast wie Flohstiche aussehen, und nach und nach größer und breiter werden; sie sind, zumal im Gesicht aus vielen sehr kleinen Bläschen zusammengesetzt, die sehr nahe an einander stehen, sich aber kaum über die Oberhaut erheben, so daß man sie mehr durch das Gefühl als durch das Gesicht wahrnehmen kann. Die Maserkrankheit ist mit verschiedenen katarrhalischen Zufällen z.B. rothen, triefenden Augen, Heiserkeit, trocknem Husten, Niesen und Fließen der Nase verbunden. Vom Scharlach unterscheiden sich die Masern, daß der Scharlach mit einem bösen Hals vergesellschaftet ist, und breitere, ganz flache und hochrothe Flecken hat. Vom Fleckfieber oder von den Petechien unterscheiden sich die Masern, daß der Maserausschlag größer, erhabener oder rauher und vielfach geformt ist, und vom Friesel, daß die Maserbläschen keine Feuchtigkeit enthalten und nicht so deutlich und so einzeln zu sehen sind, als die Frieselbläschen.
Nr.VI. Am Scharlachfieber
Der Scharlach ist auch eine epidemische mit Fieber verbundene Krankheit. Der Scharlachaus-schlag macht breite, glatte, hochrothe Flecken, die sich zuweilen über den ganzen Körper ausbreiten, dabei ist die Haut etwas angeschwollen und gespannt, weswegen sich auch die Finger nicht gut bewegen lassen. Bei dem Scharlachfieber sehen die Mandeln, das Zäpfchen und der Gaumen hochroth und geschwollen aus, der Hals tut thut weh, die Kranken fühlen Schmerzen beym Schlucken, oder können gar nichts herunterschlingen. Vom Rothlauf unterscheidet sich der Scharlach, daß bey ihm fast die ganze Haut toth aussieht, bey dem Rothlauf oder der Rose hingegen nur eine Stelle roth und geschwollen ist.
Nr.VII. Am Keichhusten
Der Keichhusten herrscht epidemisch und befällt meistens nur Kinder; er ist ein heftiger stickender Husten, der sich nur anfallsweise einstellt, mit einem engen, langen, kreischenden oder wie das Geschrey eines Esels lautenden Einathmen ist, und sich insgemein mit dem Erbrechen eines Schleims endigt. Kleinere Kinder bekommen im Keichhusten wohl Zuckungen oder Schürken und sterben daran, andere bekommen im Anfall einen Stickfluß oder sterben an einer Erstickung, andere werden durch die Dauer der Krankheit an Kräften erschöpft und sterben an der Auszehrung. Es ist also Obacht nöthig, daß die am Keichhusten in Schürken oder Zuckungen, in einer Erstickung oder an der Auszehrung gestorbenen Kinder nicht in die Rubriken der Schürken, des Stickflusses oder der Auszehrung Nr. III, XI und XII gebracht werden, denn sie sind nicht an diesen Krankheiten, sondern an dem Keichhusten gestorben und Schürken, Stickfluß oder Auszehrung waren hier nur Zufälle oder Folge der Hauptkrankheit oder des Keichhustens.
Nr.VIII. An Dürrsucht, der Englischen Krankheit, den Mitessern und Würmern.
Kinder, die an der Dürrsucht erkranken, sind abgezehrt, ihr Fleisch ist schlapp, welk und die Haut zieht sich zwischen den Fingern in Falten oder Runzeln, an allen Gliedern ist gleichsam nichts als nur Haut und Knochen, hingegen ist der Leib dick aufgeschwollen und hart, gegen Abend bekommen sie Hitze und des Nachts haben sie Durst und Schweiß, die meisten sind während der Krankheit sehr gefräßig, besonders in festen mehlichten Speisen, sind verdrieß-lich und leicht zornig und sterben langsam an einem schleichenden Fieber, oder die Dürrsucht geht in die Englische Krankheit über. Mit der Englischen Krankheit behafteten Kinder haben einen widernatürlichen großen Kopf, sie sehen blaß aus und die Haut hängt schlaf über die ausgezehrten Glieder. Ihr Leib dick und meistens an der rechten Seite geschwollen, sie bekommen Knoten an den Ribben und an den Gelenken der Hände, ihr Rückgrad, die Arme, Schenkel und Füße werden krumm und ihre Zähne gelb oder gar schwarz und fallen aus, endlich erfolgen Husten und Engbrüstigkeit, manche schwellen und der Tod mit Zuckungen macht den Beschluß. Hier muß auch noch bemerkt werden, daß bey dürrsüchtigen Kindern eine zähe Materie in den Schweißlöchern besonders des Rückens stockt, die, wenn man sie ausdrückt, die Gestalt eines kleinen Würmchens mit einem schwarzen Kopf hat, welche Stockungen in den Schweißlöchern man die Mittesser nennt. Auch haben die Dürrsüchtigen oder mit der Englischen Krankheit behafteten Kinder meistens Würmer, die sich durch die gewöhnlichen Wurmzufälle und auch durch ihren Abgang verrathen. Daher die Kinder von welchen man sagt, daß sie an den Mitessern oder an einer langwierigen Wurmkrankheit gestorben wären, auch unter diese Rubrik gebracht werden müssen.
Nr.IX. Frauenspersonen in der Geburt.
Diese Rubrik erklärt sich selbst, und es ist weiter nichts dabey zu bemerken, als daß Gebährerinnen, die binnen einigen Stunden nach der Geburt an Ohnmachten oder an Blutflüssen sterben, auch in dieser Rubrik angeführt werden müssen.
Nr.X. Frauenspersonen im Wochenbett.
Hieher gehören alle Kindbetterinnen, die an den Folgen der Geburt in den ersten sechs Wochen sterben, die Krankheit nenne sich, wie sie wolle.
Nr.XI. An Schwindsucht oder Auszehrung.
Hieher gehören alle Kranken die an einem langsamen, schleichenden Fieber sterben, wobey der Körper abgezehrt wird und die Kräfte nach und erschöpft werden. Ein Schleichfieber dauert insgemein mehrere Monate auch wohl Jahre lang, der Kranke ist insgemein einen Tag um den andern schlimmer, besonders wird er gegen Abend kränker, bekommt des Nachts über Durst, Hitze und Schweiß, und der Schlaf ist unruhig oder doch nicht erquickend. Wenn dies langsame, schleichende. Abzehrende Fieber mit Husten, eitrichem, stinkendem oder blutigem Auswurf, mit Schmerzen in der Brust und beschwerlichem Athemhohlen verbunden ist, so nennt man es im gemeinen Leben Schwindsucht, eine Krankheit die nur allzu bekannt ist, als daß sie einer umständlichen Beschreibung bedürfte. Jedoch muß hier noch bemerkt werden, daß auszehrende oder schwindsüchtige Personen am Ende ihrer Krankheit insgemein an-fangen zu schwellen oder wasserschwülstig zu werden, dergleichen Kranke dürfen aber, wenn sie sterben, nicht unter die Rubrik der Wassersucht Nr.XIII gebracht werden, denn bey ihnen ist der Geschwulst blos ein Zufall oder eine Folge der Auszehrung oder der Schwindsucht, und sie sterben nicht an der Wassersucht, sondern an der Auszehrung oder Schwindsucht.
Nr.XII. An Dumpf, Engbrüstigkeit und Steckfluß.
Unter diese Rubrik gehören Personen, die Jahre lang ein schweres mühsames Athemhohlen gehabt haben, das mit einem Keichen oder Röcheln und einem meist trockenen oder zähschleimigen Husten vergesellschaftet ist; bey manchen Personen dauert dies beschwerliche Athemhohlen in einem fort, bey manchen kommt es anfallsweise. Zuweilen ist das Athemhohlen leichter, zuweilen ist es mühsamer und ängstlicher als je; der Kranke kann alsdann nicht anders als sitzend und mit ofnem Mund Athem hohlen. Bei einigen bekommt, etliche Wochen oder Monate vor dem Tod, das Gesicht ein mißfarbiges bleyähnliches Ansehen, es schwellen ihnen die Hände, die Füße und bisweilen das Gesicht, andere hingegen ersticken plötzlich. Man darf sich also durch diesen Geschwulst der Hände und Füße und des Gesichts nicht verleiten lassen, solche Kranke für Wassersüchtige zu halten und unter die Rubruk Nr.XIII zu bringen. Sowohl Kinder als auch Erwachsene werden zuweilen plötzlich und ohne daß sie vorher dümpficht oder sehr engbrüstig gewesen, mit einem Steckfluß befallen, alsdann hohlen sie mühsam und schnell Athem. Das Athemhohlen ist röchelnd, zischend und pfeifend, der Kranke ist sehr ängstlich, hat wenig Besinnung und der Tod erfolgt zuweilen, zumal bey Erwachsenen, binnen einigen Minuten, zuweilen aber auch, zumal bey Kindern, erst binnen einigen Tagen. Es ist einige Aufmerksamkeit und Untersuchung nöthig, damit man den Steckfluß nicht mit dem Schlagfluß Nr.XV verwechsele.
Nr.XIII. An Wassersucht.
Hierher gehören alle Personen, die an Wassergeschwülsten oder Wassersuchten gestorben, sie mögen an der Hautwassersucht, das heißt an einer Wassersucht, wo das Wasser insgemein über dem ganzen Körper zwischen der Haut und dem Fleisch sitzt, gestorben seyn, oder an der Bauchwassersucht, wo sich das Wasser mehr in der Bauchhöhle anhäuft und die übrigen Glieder zumal die Arme dabei abzehren, oder an der Brustwassersucht, die sich durch beschwerliches kurzes Athemhohlen und eine Art von Keichen berräth, das bey jeder Bewegung zunimmt, dabei sieht der Kranke blaß und gedunsen aus, er hat beym Einschlafen und beym Erwachen eine besondere Ängstlichkeit, die Hände sind ihm geschwollen und er kann endlich fast gar nicht liegen. Es giebt noch mehr Wassersuchtsarten, die aber seltener sind und deren Kenntniß auch bloß für Ärzte gehört. Hier ist nur noch Erinnerung nöthig, daß man Acht habe, damit unter diese Rubrik keine Personen, die eigentlich an der Schwindsucht oder Auszehrung Nr.XI Gicht Nr.XXI oder am Dumpf Nr.XII gestorben sind, bringe.
Nr.XIV. An der Ruhr.
Die Ruhr ist eine epidemische Krankheit, die besonders im Sommer und im Herbst Wüthet, mit häufigen Stuhlgängen vergesellschaftet ist, die entweder blutig oder weißlich aussehen und wobey der Kranke heftiges Bauchgrimmen und Stuhlzwang, Hitze, Frost, Durst, oder Fieber hat. Es giebt auch Durchfälle, die der Ruhr sehr ähnlich sind, allein diese herrschen nicht epidemisch, sondern sie befallen nur einzelne Personen, die, wenn sie daran sterben sollten, nicht unter die Ruhrtodten, sondern unter Nr.XXVII gezählt werden dürfen.
Nr.XV. Am Schlagfluß.
Der Schlagfluß ist eine plötzliche Krankheit, wobey die Kranken auf einmal ihrer Sinne beraubt werden, unempfindlich und unbeweglich da liegen, aber schwer und schnarchend Athem hohlen, und die Glieder schlapp oder gelähmt liegen oder hangen lassen. Der Schlagfluß unterscheidet sich von einer Ohnmacht, das bey Personen, die ohnmächtig sind, auch das Athemhohlen und der Pulsschlag aufhört, welches aber bey Schlagflüssen fortdauert. Auch der Steckfluß hat viele Gleichheit mit den Schlagflüssen, allein eine steckflüssige Person hat das Gefühl und insgemein auch noch einige Besinnungskraft, sie liegt nicht ruhig, sondern bewegt sich und ihr Athemhohlen ist mehr röchelnd oder zischend, da hingegen bey den Schlagflüssen, Gefühl und Besinnung durchaus mangeln, und der Athem mehr schnarchend als zischend geholt wird. Bey dieser Rubrik ist vorzüglich genaue Obacht erforderlich, daß nicht Todte darunter gebracht werden, die unter andere Rubriken gehören; fast alle an langwierigen Krankheiten z. E. an der Schwindsucht, Wassersucht, Dumpf, Gelbsucht, Schwermuth, Mutterbeschwerungen, Entkräftungen u. d. gl., selbst viele Fieber, besonders im kalten Fieber sterbende Personen scheinen dem gemeinen Mann am Schlagfluß gestorben zu seyn und werden bei den Predigern so gemeldet, allein bei dergleichen Personen ist der Schlagfluß nur die Art des Todes wie sie gestorben sind, aber nicht die Krankheit woran sie starben, und der Prediger sollte in jedem Fall, wo ihm gemeldet wird, diese oder jene Person sey am Schlagfluß gestorben, genau untersuchen, ob der Todte nicht vorher schon eine Krankheit gehabt habe, die ihm nach und nach dem Tode zugeführt, und er also nur am Ende wie ein Schlagflüssiger gestorben sey; ist dies, so gehöret der Todte unter die Rubrik der Krankheit, die er vorher gehabt; starb der Todte aber plötzlich und ohne daß er vorher eine Krankheit gehabt hatte, die ihm den Tod hätte zuziehen können und mit den oben beschriebenen Zufällen des Schlagflusses, so gehört der Todte unter diese Rubrik.
Nr.XVI. An hitzigen Fieberarten, als hitzgen Haupt- und Brustkrankheiten u.
Alle Krankheiten, bey welchem man Frost, widernatürliche Wärme, und einen widernatürlich veränderten Puls als fortdauernde Zufälle bemerkt, und wo der Kranke zu Bette liegen muß und höchstens binnen einem Monate entweder wieder gesund wird oder stirbt, nennt man hitzige Fieber. Es giebt sehr mancherlei und vielerlei hitzige Fieber, die aber blos und allein von Aerzten bestimmt und genennt werden können, so daß also Niemand als ein Arzt genau und sicher angebenkann, an welcher Art von hitzigem Fieber der Kranke eigentlich gestorben sey. Da dies aber bey Eintragung der Todten in die Krankheitsrubriken nicht immer geschehen kann: so sind, um allen Irrthümern so viel als möglich vorzubeugen, diese Fieber hier alle zusammen genommen worden. Der Todte mag also an einer hitzigen Haupt- und Brustkrankheit, am Faulfieber, am Gallenfieber, am Nervenfieber, am Entzündungsfieber, am Katarrfieber, Flußfieber, an Lungenentzündung, am Seitenstich, an Leber- Nieren- Magen- Gedärm-Entzündung, am Fleckfieber, am Friesel u. d. gl. Gestorben seyn sollen, so gehört er allemal unter diese Rubrik.
Nr.XVII. An Kolik und Verstopfung.
Bedarf wohl weiter keiner Erklärung, als daß man untersucht, ob die Kolik oder die Verstopfung nicht von einem eingeklemmten Bruchschaden Nr.XVIII. hergekommen sey, in welchem Fall der Todte nicht unter diese Rubrik, sondern unter die folgende gehört.
Nr.XVIII. An Bruchschäden.
Wenn ein Bruch, der entweder erst entstanden ist, oder der vorher unschmertzhaft war, anfängt zu schmerzen, und wenn sich die Schmerzen bey äußerlicher Berührung, bei Husten, Niesen u. d. gl. Vermehren, wenn der Bruch anschwillt oder größer wird: so nennt man dies einen eingeklemmten Bruch, der, wenn er nicht bald zurückgebracht wird, fast alle Zufälle der Koliken z. E. heftige Schmerzen, hartnäckige Leibesverstopfungen, Angst, Unruhe u. d. gl. Und endlich den Brand und den Tod verursacht.
Nr.XIX. An äußerlichen Schäden als Krebs u. s. w.
Unter diese Rubrik gehören alle Personen, die an äußerlichen oder chirurgischen Krankheiten gestorben sind, ohne daß damit eine innerliche aber mit dem äußerlichen Übel gar nicht in Verbindung stehende Krankheit vergesellschaftet ist. Also alle, die an Krebsschäden, Scropheln oder Bisseln, Geschwüren, Knochenbrüchen, kaltem Brand, Knochenfäule, Kniegeschwülsten u.s.w. gestorben sind, gehören unter diese Rubrik.
Nr.XX. An Blutstürzungen oder Blutflüssen.
Diese Rubrik bedarf weiter keine Erläuterung, als daß diejenigen Todten nicht dahin gehören, die im Wochenbette an einer Blutstürzung aus der Mutter oder an Verblutungen aus frischen Wunden gestorben sind.
Nr.XXI. An der Gicht und Gliederreißen.
Unter diese Rubrik gehören alle Personen, welche an langwierigen Schmerzen in den Gliedern und Gelenken, mit Knoten an den Gliedern, welche am Podagra, am Hüftweh oder an einer im Magen odr auf ein anderes innerliches Eingewide zurückgetretener Gicht oder Podogra gestorben sind. Alle gichtbrüchige oder podagrische Personen bekommen vor ihrem Tode noch die Zufälle einer Auszehrung oder Wassersucht und es ist Obacht nöthig, daß dergleichen gichtgrüchige, wassersüchtige oder auszehrende Personen, wenn sie sterben, nicht unter die Rubriken der Wassersucht oder Schwindsucht Nr.XIII und XI, sondern unter diese Rubrik der Gicht gebracht werden.
Nr.XXII. An der Fallsucht oder Epilepsie.
Unter diese Rubrik, einer bekannten Krankheit, dürfen eigentlich nur diejenigen aufgenommen werden, die wirklich in einem Anfall der Epilepsie gestorben sind. ZU verschiedenen Krankheiten gesellen sich im Augenblick des Todes oder kurz vorher epileptische Zufälle, allein solche Todte dürfen nicht in diese Rubrik, sondern in die Rubrik ihrer Hauptkrankheit gebracht werden.
Nr.XXIII. An der Bräune oder Halsschäden.
Wenn einem Kranken der Hals oder der Rachen so entzündet, angeschwollen, vereitert oder brandicht geworden, daß er endlich keinen Athem mehr hohlen oder nichts mehr herunterschlingen kann, so hat er die Bräune und muß, wenn er daran stirbt, unter diese Rubrik gebracht werden. Man muß aber acht haben, daß man Personen, zumal Kinder, die am Scharlachfieber Nr.VI gestorben sind, nicht unter diese Rubrik trage; der Scharlachausschlag unterscheidet alsdann die Kranken von denjenigen, die blos an der Bräune sterben.
Nr.XXIV. An tollem Hundebiß oder an der Wasserscheu.
Wer von einem tollen Hunde gebissen worden und nicht geheilet werden kann, bekommt früher oder später die Wasserscheu, so daß er oft schon bey dem bloßen Anblick irgend einer Flüssigkeit die heftigsten Zuckungen bekommt, er ist dabei insgemein verwirrt und oft wüthend.
Nr.XXV. Selbstmörder.
Diese Rubrik bedarf weiter keiner Erläuterung, als daß es von der Obrigkeit entschieden seyn müsse, ob irgend ein Todter diesen Namen verdiene oder nicht.
Nr.XXVI. An Unglücksfällen.
Hierher gehören alle Ertrunkene, von Kohlendampf oder andern Dünsten erstickte, todtgefallene, erfrorne, vom Blitz getroffene Personen, erdrückte Kinder, alle vergiftete, an verschluckten Sachen erstickte und an frischen Wunden gestorbene Personen.
Nr.XXVII. An mancherlei andern Krankheiten.
Unter diese Rubrik gehören alle Personen, die an Krankheiten sterben, welche in den obrigen Rubriken nicht aufgeführt und genennt sind, weil sie entweder seltener vorkommen oder seltener tödtlich werden, z. E. Schwermuth, Raserey, Gelbsucht, Mutterbeschwerungen, Rothlauf, Steinschmerzen, Goldadern, Lustseuche, Windgeschwulst, Schlafsucht, Magenkrampf, Bauchflüsse und Durchfälle, Harnflüsse, Wechselfieber u.s.w.
Nr.XXVIII. Altershalber.
Hieher gehören alle sehr alte Leute, die ohne eine augenscheinliche Krankheit blos daran sterben, daß mit dem Alter die Kräfte abgenommen, die Theile des Körpers hart und unbiegsam geworden, wodurch endlich die Ernährung und auch die Ausleerungen des Körpers gehindert werden, und die Personen nach und nach, ohne deutliche Zufälle irgend einer andern Krankheit hinsterben.
Detmold den 20.Jenner 1789
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