Der Genealogische Abend 

Naturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V

Der 442. „Genealogische Abend“ fand am 07. Januar 2009 statt.

Frau Dr. Joergens hatte sich freundlicherweise bereiterklärt, nochmals über das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Personenstandsgesetz und dessen Umsetzung zu berichten.
Die Gemeinden sind für das Personenstandswesen zuständig. Durch die Standesbeamten werden die Personenstandsfälle also Geburt, Heirat und Tod in den Personenstandsregistern eingetragen. Diese Register werden doppelt geführt. Die I. Register werden nach Ablauf der Sperrzeiten vom Standesamt zusammen mit den Sammelakten und den Familienbüchern an die Kommunalarchive (Stadt- bzw. Kreisarchive) abgegeben.
Die II. Register werden an die Personenstandsarchive abgegeben. Im Personenstandsarchiv Detmold ist dieser Bestand in die drei Regierungsbezirke aufgeteilt. Durch Findbücher kann man feststellen, welche Gemeinde zu welchen Standesämtern gehörte und ob es hierzu Namensregister gibt.
Da von den Standesämtern noch nicht alle Register abgeliefert wurden und diese vor der Benutzung noch bearbeitet werden müssen, sind zur Zeit noch nicht alle Register einsehbar.

 

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