Der Genealogische AbendNaturwissenschaftlicher und Historischer Verein für das Land Lippe e.V. |
Der 532. „Genealogische Abend“ fand am 06. Juli 2016 statt.
Herr Manfred Köllner aus Delbrück hielt an diesem Abend seinen Vortrag „Genealogie mal anders: Was macht eigentlich ein Erbenermittler?“. Herr Köllner ist Berufsgenealoge und hat auch als Erbenermittler für ein Erbenermittlungsbüro gearbeitet. Nach Angabe von Herrn Köllner sind bei ca. 3 % der Verstorbenen keine Erben bekannt. In diesen Fällen werden vom Nachlassgericht Nachlasspfleger eingesetzt. Die Nachlasspfleger versuchen die Erben zu ermitteln. Wenn diese keine Erben ermitteln können, werden Erbenermittler beauftragt, oder es wird im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass ein Erbe gesucht wird.
Das Erbrecht sieht vier Stufen vor:
1. Kinder und Ehegatten
2. Geschwister und deren Nachkommen
3. Vettern und Cousinen und deren Nachkommen
4. Vettern und Cousinen 2.Grades und deren NachkommenWenn keine Erben vorhanden sind, fällt das Erbe an den Staat.
Erbenermittler arbeiten auf eigene Kosten. Wenn sie Erben ermitteln, versuchen sie mit den Erben einen Vertrag abzuschließen. In der Regel verlangen sie 33 % vom Erbe als Honorar. Dieses Honorar erhält der Erbenermittler aber erst nach Auszahlung des Erbes.
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